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   OLG München, 20.01.2017 - 34 Wx 413/16   

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https://dejure.org/2017,903
OLG München, 20.01.2017 - 34 Wx 413/16 (https://dejure.org/2017,903)
OLG München, Entscheidung vom 20.01.2017 - 34 Wx 413/16 (https://dejure.org/2017,903)
OLG München, Entscheidung vom 20. Januar 2017 - 34 Wx 413/16 (https://dejure.org/2017,903)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GBO § 29 Abs. 3, § 38, § 71 Abs. 1; BayAVWpG § 8 Abs. 4
    Siegelung eines gerichtlichen Eintragungsersuchens beim Grundbuchamt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Siegel eines behördlichen Eintragungsersuchens an das Grundbuchamt

  • rewis.io

    Siegelung eines gerichtlichen Eintragungsersuchens beim Grundbuchamt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayAVWpG § 8 Abs. 4; GBO § 38; GBO § 29 Abs. 3
    Anforderungen an das Siegel eines behördlichen Eintragungsersuchens an das Grundbuchamt

  • rechtsportal.de

    BayAVWpG § 8 Abs. 4; GBO § 38 ; GBO § 29 Abs. 3
    Anforderungen an das Siegel eines behördlichen Eintragungsersuchens an das Grundbuchamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 265
  • NZM 2017, 125
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 24.05.2016 - 34 Wx 16/16

    Grundbuchverfahrensrechtliche Anforderungen an ein Gerichts- oder Behördensiegel

    Auszug aus OLG München, 20.01.2017 - 34 Wx 413/16
    Das Grundbuchamt hat unter Bezugnahme auf die Senatsentscheidung vom 24.5.2016 (34 Wx 16/16 = ZfIR 2016, 630 m. Anm. Zimmer) nicht abgeholfen und zur Begründung weiter ausgeführt: Die an ein behördliches Eintragungsersuchen zu stellenden und vom Grundbuchamt zu prüfenden Formerfordernisse würden diesem weitergehende Prüfungen hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit des Ersuchens und der behördeninternen Zuständigkeit des Unterzeichnenden ersparen.

    b) Die Beschwerdebefugnis des Amtsgerichts ... folgt aus der ihm als Vollstreckungsgericht gemäß § 130 Abs. 1 und 2 ZVG eingeräumten Befugnis, das Grundbuchamt um eine Eintragung zu ersuchen (Senat vom 24.5.2016, 34 Wx 16/16 = FGPrax 2016, 152; OLG Hamm Rpfleger 2011, 453; Demharter GBO 30. Aufl. § 38 Rn. 79).

    Sie sind lediglich aus Sinn und Zweck des gesetzlichen Formerfordernisses (hier des § 29 Abs. 3 GBO) abzuleiten (vgl. BayObLGZ 1974, 55/56 ff. zu § 56 GBO; Senat vom 24.5.2016, 34 Wx 16/16).

    dd) Der Senat hat in der Entscheidung vom 24.5.2016 (34 Wx 16/16) ausgeführt, dass eine Siegelung in der gegenständlichen Weise nicht zur Echtheitsbeglaubigung geeignet sei und daher den Sinn und Zweck der in § 29 Abs. 3 GBO vorgeschriebenen Form nicht erfülle.

  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 1/12

    Grundbuchsache: Hofzugehörigkeit eines aus mehreren Flurstücken bestehenden

    Auszug aus OLG München, 20.01.2017 - 34 Wx 413/16
    Zutreffend ist auch, dass sich die Prüfungspflicht und -befugnis des Grundbuchamts nur auf die abstrakte Befugnis der ersuchenden Behörde zur Stellung von Ersuchen der in Rede stehenden Art sowie auf die Form des Eintragungsersuchens und die durch dieses nicht ersetzten grundbuchrechtlichen Eintragungsvoraussetzungen (Demharter § 38 Rn. 65 - 67) bezieht, nicht hingegen auf die sachliche Richtigkeit des Ersuchens (vgl. BGH FGPrax 2014, 192/193; FGPrax 2013, 54/55; BayObLG Rpfleger 1970, 346) und die behördeninterne Zuständigkeit des Unterzeichners (Hügel/Zeiser GBO 3. Aufl. § 38 Rn. 15; Demharter § 38 Rn. 68 mit § 29 Rn. 45).
  • OLG München, 30.05.2016 - 34 Wx 17/16

    Nachweis der WEG-/Insolvenzverwalterbestellung im Grundbuchverfahren

    Auszug aus OLG München, 20.01.2017 - 34 Wx 413/16
    Auf den Akteninhalt des Versteigerungsverfahrens komme es schon deshalb nicht an, weil das Eintragungsersuchen nicht durch Bezugnahme auf die Akten ersetzt werden könne; deshalb sei die weitere Senatsentscheidung vom 24.5.2016 (34 Wx 17/16 = NZI 2016, 746 m. Anm. Schneider) nicht einschlägig.
  • OLG Hamm, 17.03.2011 - 15 W 706/10

    Zulässigkeit der Beschwerde des Vollstreckungsgerichts gegen eine die Ablehnung

    Auszug aus OLG München, 20.01.2017 - 34 Wx 413/16
    b) Die Beschwerdebefugnis des Amtsgerichts ... folgt aus der ihm als Vollstreckungsgericht gemäß § 130 Abs. 1 und 2 ZVG eingeräumten Befugnis, das Grundbuchamt um eine Eintragung zu ersuchen (Senat vom 24.5.2016, 34 Wx 16/16 = FGPrax 2016, 152; OLG Hamm Rpfleger 2011, 453; Demharter GBO 30. Aufl. § 38 Rn. 79).
  • BayObLG, 06.02.1974 - BReg. 2 Z 1/74
    Auszug aus OLG München, 20.01.2017 - 34 Wx 413/16
    Sie sind lediglich aus Sinn und Zweck des gesetzlichen Formerfordernisses (hier des § 29 Abs. 3 GBO) abzuleiten (vgl. BayObLGZ 1974, 55/56 ff. zu § 56 GBO; Senat vom 24.5.2016, 34 Wx 16/16).
  • OLG Nürnberg, 26.07.2018 - 12 W 1178/18

    Öffentliche Urkunde bei maschinell gedrucktem Dienstsiegel

    aa) Zwar hat die Rechtsprechung, worauf das Registergericht zu Recht hinweist, den lediglich drucktechnisch maschinell erzeugten Ausdruck eines Dienstsiegels als nicht den im Grundbuchverfahren nach § 29 Abs. 3 Satz 1 GBO geltenden Formanforderungen genügend bewertet; insoweit sei vielmehr eine individuelle Siegelung mit einem Prägesiegel oder einem Farbdruckstempel erforderlich (OLG München FGPrax 2016, 152 sowie nachfolgend BGH, Beschluss vom 14.12.2016 - V ZB 88/16, FGPrax 2017, 56; vgl. OLG München NJW-RR 2017, 265).

    Hat das Registergericht von der Echtheit und Ordnungsmäßigkeit des in Übereinstimmung mit landesrechtlichen Bestimmungen (§ 8 Abs. 4 AVWpG) drucktechnisch gesiegelten Schriftstücks positive Kenntnis, so erfordern Sinn und Zweck der Formvorschrift (§ 49 Abs. 2 Satz 2 BeurkG, Art. 16 Abs. 1 bayAGGVG) keine erhöhten Qualitätsanforderungen an das Siegel (OLG München NJW-RR 2017, 265, Rn. 18 bei juris).

  • OLG München, 24.09.2018 - 34 Wx 199/18

    Prüfungsumfang des Grundbuchamts bei Eintragungsersuchen einer Behörde

    Das Grundbuchamt hat neben der - hier gewahrten - Form (§ 29 Abs. 3 GBO; vgl. zuletzt Senat vom 20.1.2017, 34 Wx 413/16 = NJW-RR 2017, 265) und dem Aussteller des Ersuchens - in diesem Fall das Vollstreckungsgericht als ersuchende Behörde gemäß der Ermächtigungsnorm des § 130 ZVG - nur das Vorliegen bestimmter für die Eintragung notwendiger Angaben (vgl. § 9 Buchst. d, § 15 GBV, § 47 GBO) und das Vorliegen der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung (§ 22 Abs. 1 GrEStG) zu überprüfen (Hügel/Zeiser § 38 Rn. 32).
  • OLG München, 25.01.2017 - 34 Wx 345/16

    Erfolgloses Rechtsmittel gegen die Eintragung des Erstehers im Grundbuch aufgrund

    Das Grundbuchamt hat neben der - hier gewahrten - Form (§ 29 Abs. 3 GBO; vgl. zuletzt Senat vom 20.1.2017, 34 Wx 413/16, zur Veröffentlichung vorgesehen in juris) und dem Aussteller des Ersuchens - in diesem Fall das Vollstreckungsgericht als ersuchende Behörde gemäß der Ermächtigungsnorm des § 130 ZVG - nur das Vorliegen bestimmter für die Eintragung notwendiger Angaben (vgl. § 9 Buchst. d, § 15 GBV, § 47 GBO) und das Vorliegen der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung (§ 22 Abs. 1 GrEStG) zu überprüfen (Hügel/Zeiser § 38 Rn. 32).
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